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ALLGEMEINGE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (nachstehend: AGB)


ALLGEMEINGE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (nachstehend: AGB) von Świat Lnu Sp. z o.o. mit Sitz in Kamienna Góra, ul. Nadrzeczna 1a, eingetragen im Unternehmerregister, geführt vom Bezirksgericht für Wrocław Fabryczna in Wrocław, IX. Handelskammer des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000037171, NIP 526-25-66-337 (nachstehend: ŚL).
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von ŚL mit Ausnahme von Verkäufen an Verbraucher (eine natürliche Person, die eine Ware kauft oder eine Dienstleistung bestellt, die nicht unmittelbar mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängt) und Unternehmer, die eine natürliche Person sind, welche einen Vertrag abschließt, der unmittelbar mit ihrer gewerblichen Tätigkeit zusammenhängt, wenn sich aus dem Inhalt dieses Vertrages ergibt, dass die Bestimmung der Ware für sie nicht gewerblich ist (insbesondere in Bezug auf den Gegenstand ihrer gewerblichen Tätigkeit, der aufgrund der Bestimmungen des Zentralen Registers und der Information über die gewerbliche Tätigkeit zugänglich ist). Die im vorigen Satz genannten Personen, nachfolgend als „Berechtigte“ bezeichnet, haben das Recht, von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen unter den in Anhang Nr. 1 zu den AGB genannten Bedingungen zurückzutreten. Hierfür können die autorisierten Parteien die Mustererklärung verwenden, die als Anhang Nr. 2 zu diesen AVB zur Verfügung steht.
  2. Die AGB stellen eine Abwandlung der im polnischen Zivilgesetzbuch enthaltenen Gewährleistungsbedingungen dar und gelten vorrangig für alle von ŚL abgeschlossenen Kauf-, Liefer-, Bestell-, Dienstleistungs- und ähnlichen Verträge, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder individuell vereinbarte vertragliche Regelungen etwas anderes vorsehen.
  3. Alle Angaben über Produkte und Dienstleistungen, insbesondere Beschreibungen, technische und nutzbare Parameter sowie Preise in Werbebroschüren, Katalogen und auf der Internetseite www.swiatlnu.pl stellen kein Angebot im Sinne von Art. 66 des Zivilgesetzbuches oder Art. 661 des Zivilgesetzbuches dar, sondern sind als Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages im Sinne von Art. 71 des Zivilgesetzbuches nach Maßgabe dieser Bestimmungen zu verstehen.
  4. Die Aufnahme von Bestellungen erfolgt schriftlich oder mündlich. Bestellungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch ŚL verbindlich. Änderungen einer aufgegebenen Bestellung bedürfen der Schriftform.
  5. Im Falle der Herstellung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen nach einem vom Auftraggeber/Kunden vorgelegten oder von ŚL vorgelegten Entwurf verpflichtet sich ŚL, diese so gut wie technisch möglich zu reproduzieren. Bei der Durchführung des Vertrages sind geringfügige Abweichungen vom Muster und zwischen den Produktionschargen in Bezug auf Aussehen, Farbe, im Rahmen der technischen und technologischen Möglichkeiten zulässig. Geringfügige Abweichungen vom Muster sind nicht zu beanstanden. Die Verwendung (Kombination) verschiedener Produktionschargen / Lieferungen für ein Produkt wird nicht empfohlen.
  6. Beim Digitaldruck auf Stoffen aus Naturfasern (hauptsächlich Leinen, Hanf, Baumwolle) besteht die Gefahr von geringen Flächen fehlenden Drucks, d.h. kleinen Punkten in der Hintergrundfarbe des Stoffes. Dies liegt in der Natur des Rohstoffs begründet und ist ein natürliches Phänomen.
  7. Aufgrund der technischen und technologischen Gegebenheiten der Stoffe und des Druckverfahrens kann es zu leichten Abweichungen in den Abmessungen und Formen des gedruckten Musters auf dem Stoff im Vergleich zum grafischen Entwurf kommen, z. B. können Muster, die vertikale und horizontale Linien enthalten, sowie Musterelemente, die eine klare Linie bilden, nach dem Druck leicht uneben sein.
  8. An den zur Herstellung eingereichten Entwürfen stehen dem Besteller Urheber- oder Schutzrechte zu. ŚL akzeptiert keine Ansprüche von Dritten aus diesem Grund.
  9. Abweichungen von Liefermengen und technischen Spezifikationen der Produkte sind im Rahmen der allgemein üblichen Toleranz, d. h. +/-5 %, zulässig.
  10. Erfüllungsort für den Vertrag ist der Sitz von ŚL.
  11. Die Lieferung der Ware kann durch Anlieferung am Sitz des Auftraggebers oder an die vom Besteller angegebene Adresse erfolgen. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Teillieferungen sind zulässig.
  12. Bei Lieferverzug, den ŚL zu verantworten hat, kann der Auftraggeber seine gesetzlichen Rechte nur nach Vereinbarung eines zusätzlichen Liefertermins mit dem ŚL ausüben.
  13. Bei Hindernissen, die ŚL nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend, gleichgültig, ob diese beim Auftraggeber, beim Empfänger, bei ŚL oder bei Dritten eintreten.
  14. ŚL haftet nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung der eigenen Verpflichtungen, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht wurde. Unter höherer Gewalt werden äußere Ereignisse oder Kombinationen von Ereignissen oder Umständen verstanden, die von ŚL unabhängig und nicht vorhersehbar sind (wie insbesondere: Krieg, Feuer, Epidemien, Überschwemmungen, Kommunikationssperren, soziale Katastrophen oder Katastrophen von Gebäuden oder Bauwerken, Auswirkungen von Handlungen der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt) oder solche Ereignisse, für die ŚL nicht verantwortlich ist, insbesondere wie Handlungen oder Unterlassungen von Subunternehmern oder Dritten, mittels derer ŚL eine Verpflichtung erfüllt (Rohstofflieferanten, Kuriere bzw. Spediteure, etc.).
  15. Bei Eintritt von höherer Gewalt oder Hindernissen im Sinne von Pkt. 10hat ŚL die andere Vertragspartei unverzüglich über die Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter Angabe der voraussichtlichen Dauer des Hindernisses für die Erfüllung der Verpflichtungen zu informieren und, soweit möglich, mit der anderen Vertragspartei eventuelle Maßnahmen zu vereinbaren, die zur Beseitigung der Auswirkungen der höheren Gewalt oder der Unmöglichkeit der unverschuldeten Erfüllung der Verpflichtungen zu treffen sind.
  16. Unter den in den Punkten 10-13 beschriebenen Umständen hat der Empfänger gegenüber ŚL keinen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens, einschließlich des entgangenen Gewinns.
  17. Ungeachtet der Bestimmungen von Pkt 14 können sowohl der Besteller als auch der Empfänger in allen anderen Fällen keine Ansprüche auf Schadensersatz, Reparatur oder Ersatz des Produktes oder Rücktritt vom Vertrag aus Gründen geltend machen, die nicht durch Lieferverzögerungen verursacht wurden, die ŚL zu verschulden hat, sowie wenn die Schäden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens ŚL verursacht wurden.
  18. Der Ersatz von mittelbaren Schäden in Form von entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.
  19. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das gelieferte Produkt im Eigentum von ŚL. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderung trägt der Auftraggeber das volle Risiko des Verlusts oder der Verschlechterung des Produkts bei normaler Abnutzung.
  20. Bei einer Pfändung der Produkte vor dem Zeitpunkt des Übergangs des Eigentumsrechts auf den Auftraggeber (Punkt 17) durch Dritte hat der Besteller/Empfänger auf das Eigentum von ŚL hinzuweisen, diese entsprechend zu kennzeichnen und ŚL unverzüglich über die Pfändung zu informieren.
  21. Eingereichte Reklamationen oder eine fehlerhafte Auftragsausführung führen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung für die bestellte Ware/Dienstleistung.
  22. Zahlungen an ŚL sind brutto, in der Währung, in der Rechnungen und Wechsel ausgestellt wurden, innerhalb der von ŚL in der Auftragsbestätigung festgelegten oder in anderer Form angegebenen Frist zu leisten, es sei denn, es bestehen diesbezüglich gesonderte schriftliche Vereinbarungen. Die Zahlungsfrist wird ab dem Datum der Rechnungsstellung bzw. der MwSt.-Rechnungsstellung berechnet.
  23. Gezahlte Vorschüsse werden nicht verzinst oder aufgewertet.
  24. Sämtliche Abtretungsverbote und ähnlich lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
  25. Bei verspätetem Eingang der Ware und/oder Leistung ist ŚL berechtigt, den Wert der Ware und/oder Leistung in Rechnung zu stellen und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers (0,1 % des Bruttorechnungsbetrages für jeden angefangenen Kalendertag) am Sitz von ŚL oder auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei einer befugten Stelle zu lagern. Im Falle des Annahmeverzuges haftet ŚL nur bei grobem Verschulden oder Verschlechterung des Zustands des Kaufgegenstandes und/oder der Lieferung. Übersteigt der Schaden, der ŚL durch die fehlende Abholung der Ware durch den Empfänger/Auftraggeber entstanden ist, die vorbehaltene Vertragsstrafe, so ist ŚL berechtigt, die Nachforderung nach allgemeinen Grundsätzen geltend zu machen.
  26. Der Besteller/Empfänger ist verpflichtet, die Ware bzw. Leistung bei Erhalt auf Menge und eventuelle offensichtliche Mängel (äußere Beschädigungen der Sendung) und innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf Qualität (bezieht sich nicht auf Mängel, die beim Empfang festgestellt werden können) zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb dieser Frist unverzüglich anzuzeigen. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen und alle mit der Bestellung zusammenhängenden Unterlagen, die Angabe der Verkaufsrechnungsnummer und der Lieferschein-Belegnummer, die Vorlage von Beweisen für Mängel (einschließlich Fotodokumentation), die Angabe des Reklamationsgegenstandes, des Reklamationsgrundes und der Reklamationsansprüche enthalten.
  27. Im Falle eines Mangels des Produkts und/oder der Dienstleistung aus Gründen, die ŚL zuzuschreiben sind, hat ŚL das Recht, nach eigenem Ermessen den Mangel zu beseitigen oder das Produkt durch ein mangelfreies Produkt zu ersetzen. Kann die Mängelbeseitigung oder Reparatur nicht durchgeführt werden, behält sich ŚL das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Es sind mehrere Versuche zur Beseitigung des Mangels, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zulässig.
  28. Wenn ŚL eine Garantie für die Produkte erteilt, umfasst die daraus resultierende Haftung – wie auch aus der Gewährleistung – Folgendes nicht:
    1. Schäden, die aus der Nichterbringung erforderlicher Wartungsleistungen resultieren
    2. Schäden durch natürlichen Verschleiß, übermäßige Belastung, mangelhafte Wartung
    3. Schäden durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einwirkungen, Wasserschlag, Wind und dergleichen.
    4. Schäden, die während des Transports entstehen
    5. Schäden aus anderen Gründen, die nicht auf ŚL zurückzuführen sind.
  29. Gewährleistungsansprüche gegen ŚL kann nur der Auftraggeber geltend machen.
  30. ŚL kann für Produkte zu gesondert vereinbarten Bedingungen Garantie erteilen. Die Garantie schließt die Rechte des Käufers nach den Bestimmungen der Garantie für Mängel der verkauften Sache (unter Berücksichtigung der durch diese AGB eingeführten Änderungen der Garantie) nicht aus, beschränkt sie nicht und setzt sie nicht aus.
  31. Bei unberechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist dieser nach dem Ermessen von ŚL (auch bei fehlendem Verschulden oder fehlendem Schaden) zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes (Vertragsstrafe) in Höhe von 30 % des Rechnungs- bzw. MwSt.-Rechnungsbetrags oder der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Für den Fall, dass der durch den Rücktritt vom Vertrag verursachte Schaden die vorbehaltene Vertragsstrafe übersteigt, ist ŚL berechtigt, zusätzlichen Schadenersatz zu allgemeinen Bedingungen zu verlangen.
  32. ŚL kann jederzeit ohne Übernahme einer Haftung vom Vertrag zurücktreten, wenn auf Seiten des Auftraggebers Umstände eintreten, die die Annahme rechtfertigen, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Kauf- und/oder Liefervertrag nicht nachkommen kann, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einem gerichtlichen Vergleich des Auftraggebers mit seinen Gläubigern zur Schuldenbegleichung oder bei Eröffnung eines Vollstreckungs- oder Konkursverfahrens. Treten die im vorstehenden Satz genannten Umstände ein, so kann der Besteller nach eigenem Ermessen (auch bei fehlendem Verschulden oder fehlendem Schaden) zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes (Vertragsstrafe) in Höhe von 30 % der Rechnung oder der vereinbarten Vergütung verpflichtet bleiben. Für den Fall, dass der durch den Rücktritt vom Vertrag verursachte Schaden die vorbehaltene Vertragsstrafe übersteigt, ist ŚL berechtigt, zusätzlichen Schadenersatz zu allgemeinen Bedingungen zu verlangen.
  33. Der Auftraggeber willigt durch die Zusammenarbeit mit ŚL ein, dass ŚL die im Rahmen der gemeinsam realisierten Projekte zur Verfügung gestellten Daten nutzt, auch um potentielle Kunden über die Vertragsdurchführung durch ŚL für den Auftraggeber zu informieren, ohne Einschränkung hinsichtlich der Darstellungsform und des Ortes der Veröffentlichung.
  34. Das Vertragsverhältnis zwischen ŚL und dem Auftraggeber unterliegt dem polnischen Recht. Das Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. (Wiener Übereinkommen, CISG) ist ausgeschlossen.
  35. Der Auftraggeber bestätigt mit der Erteilung eines Auftrages an ŚL, dass er die AGB sorgfältig gelesen hat und diese vollumfänglich anerkennt.
  36. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen ŚL abzutreten.
  37. Die gegenwärtige oder zukünftige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall werden der Käufer und ŚL die unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzen, die der Erreichung des wirtschaftlichen Zwecks der ersetzten Bestimmung möglichst nahe kommt.
  38. ŚL lässt den Abschluss von gegenseitig akzeptierten abweichenden Geschäftsbedingungen mit dem Käufer zu.
  39. Die Schriftform für die in den AGB genannten Handlungen bleibt unter Vorbehalt der Nichtigkeit gewahrt. Es wird vereinbart, dass als Schriftform auch die dokumentarische oder elektronische Form im Sinne des Zivilgesetzbuchs gilt, einschließlich der Übersendung eines eingeschriebenen Briefes oder einer E-Mail, vorausgesetzt, dass der Empfänger den Erhalt der E-Mail zumindest in der Antwort bestätigt.
  40. In Angelegenheiten, die durch die obigen Bestimmungen nicht geregelt sind, gelten die Gesetzesvorschriften des polnischen Rechts, insbesondere die des Zivilgesetzbuches (vom 23. April 1964, Gesetzblatt der Republik Polen Nr. 16, Pos. 93).
  41. Alle Streitigkeiten und Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung oder aus anderen Titeln werden von den polnischen ordentlichen Gerichten mit Zuständigkeit für den Sitz von Świat Lnu Sp. z o.o. entschieden.

BESONDERE BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KRIEG IN DER UKRAINE ERLASSENEN SANKTIONSVERORDNUNGEN.

Mit der Bestellung bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern (im Folgenden „Sanktionsvorschriften“) im Zusammenhang mit der Aggression Russlands und Weißrusslands in der Ukraine erlassenen Sanktionsvorschriften einzuhalten und erklärt insbesondere, dass:
  1. Der Auftraggeber keinen Sanktionsvorschriften oder anderen restriktiven Maßnahmen gemäß den Sanktionsvorschriften unterliegt und die Sanktionsvorschriften in Bezug auf den Auftraggeber sowie den Gegenstand der Transaktion die Transaktion nicht verbieten (nachfolgend „Sanktioniertes Unternehmen”);
  2. Der Auftraggeber nicht direkt oder indirekt im Eigentum oder unter der Kontrolle von juristischen oder natürlichen Personen steht, die Sanktionierte Unternehmen sind.
  3. alle Waren oder Dienstleistungen, auf die er im Rahmen seines Vertrags mit ŚL Anspruch hat, dem sanktionierten Unternehmen weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt oder zum Nutzen des sanktionierten Unternehmens verwendet werden, soweit dies nach den Sanktionsvorschriften verboten ist;
  4. Der Auftraggeber verpflichtet ist, ŚL unverzüglich über jede Änderung des Erfassungsbereichs des Auftraggebers oder des wirtschaftlichen Eigentümers des Auftraggebers der oben genannten Maßnahmen zu unterrichten.
  5. Der Auftraggeber ŚL gegenüber für alle Schäden haftet, und darüber hinaus zur Aussetzung der Leistung und anschließend, wenn die Beschränkung länger als einen Monat andauert, zur Auflösung des Vertrags (unabhängig von seinem Erfüllungsstadium) führen kann, ohne dass ŚL irgendeine Haftung übernimmt.
  6. ŚL berechtigt ist, von den vom Auftraggeber bereits gezahlten Beträgen einen Betrag einzubehalten, der den Kosten entspricht, die im Zusammenhang mit einem Auftrag entstanden sind, der aufgrund der Beschränkungen nicht erfüllt wurde, einschließlich der Kosten für die Lagerung der fertigen Waren.
  7. Die Vertragsparteien keinen Verstoß gegen ihre Zusammenarbeit begehen, wenn die Nicht- oder Schlechterfüllung der Verpflichtungen von ŚL, einschließlich der Nichterbringung einer Leistung oder der nicht rechtzeitigen Lieferung eines Auftrags, auf Verbote oder Beschränkungen aufgrund internationaler oder nationaler Sanktionsvorschriften zurückzuführen ist.